PQFÜ

Nach derzeitiger Rechtslage fällt die Umsetzung der Fahrschulüberwachung in den Regelungsbereich der Bundesländer. Das in Brandenburg implementierte System heißt „Pädagogisch Qualifizierte Fahrschulüberwachung“ (PQFÜ) und stellt eine Kombination von zwei verschiedenen Verfahren dar: einer in der Regel verkürzten Formalüberwachung und einer verkehrspädagogisch-fachdidaktischen Qualitätskontrolle der theoretischen bzw. fahrpraktischen Ausbildung. Innerhalb dieses Systems ist das IPV für dessen Pflege und wissenschaftliche Weiterentwicklung verantwortlich und führte in dieser Funktion zum Beispiel eine Reihe von Evaluationen durch, mit denen die Wirksamkeit der PQFÜ im Zuge ihrer Implementierung belegt wurde. Neben der rechtlichen Implementierung der PQFÜ im Jahr 2005 stellt auch die Einrichtung einer dauerhaften wissenschaftlichen Begleitung des brandenburgischen Fahrschulüberwachungssystems im Jahr 2012 einen weiteren wichtigen Meilenstein dar. Im Jahr 2016 liegt der Entwicklungsschwerpunkt auf der Verbesserung des bereits im Jahr 2015 aufgebauten Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf Überwachungs- und Dokumentationsstandards.
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