Service

Das IPV bietet verschiedene Serviceleistungen im Bereich der Fahrschulüberwachung an. Diese können je nach Bedarf sowohl von den zuständigen Behörden der Verkehrsverwaltung als auch von Sachverständigen und Fahrlehrern in Anspruch genommen werden.

System-Implementation und System-MonitoringAus- und Fortbildung von Sachverständigen für die FahrschulüberwachungFortbildung für Fahrlehrer und FahrschulinhaberQualitätsentwicklung in FahrschulenSchlichtungs- und Beschwerdestelle für die PQFÜ in Brandenburg

Das IPV verfügt über langjährige Beratungserfahrungen im Bereich der Verkehrsverwaltung und -politik. Im Rahmen seiner Servicedienstleistungen steht das IPV daher gern zur Seite, wenn Fragen der Implementierung und Optimierung von Fahrschulüberwachungssystemen einer wissenschaftsgestützten Beantwortung bedürfen.

Als moderne Wissenschaftseinrichtung mit besonderer Expertise im Bereich der (verkehrs-) pädagogischen Psychologie und in den Methoden der empirischen Sozialforschung bildet das IPV Sachverständige für die PQFÜ aus und regelmäßig fort. Die Grundlage dieser Aus- und Fortbildungstätigkeit stellt ein spezielles Aus- und Fortbildungskonzept dar.
Das IPV ist vom Landesamt für Bauen und Verkehr (LBV) Brandenburg als Träger von allgemeinen Fortbildungslehrgängen für Inhaber einer Fahrlehrerlaubnis gemäß § 33a Abs. 3 FahrlG anerkannt. Es werden daher Fortbildungen angeboten, die speziell auf die pädagogischen Anforderungen an den Theorieunterricht und die Fahrpraktische Ausbildung gemäß den Qualitätskriterien der PQFÜ ausgerichtet sind. Die Fortbildungen finden auf Anfrage in den Seminarräumlichkeiten am Fortbildungsstandort Kremmen OT Staffelde statt.
Zu den Serviceleistungen des IPV für Fahrschulen zählen zum einen Kundenbefragungen: Ergänzend zur externen Evaluation durch speziell geschulte Sachverständige (Fahrschulüberwachung), stellt die Kundenbefragung das entsprechende interne Evaluationsinstrument dar, mit dem Fahrschulinhaber wertvolle Informationen über die wahrgenommene Ausbildungsqualität aus Kundensicht gewinnen können. Zum anderen bietet das IPV Praxisberatungen an. Die Praxisberatung stellt eine Form des Coachings dar und dient der professionellen Erfassung der Ausbildungsqualität und dem Aufzeigen ungenutzter Potenziale der Fahrschule.
Im brandenburgischen PQFÜ-System übernimmt das IPV die Funktion einer neutralen Schlichtungs- und Beschwerdestelle für Fragen der Fahrschulüberwachung. Sowohl die zuständigen Erlaubnisbehörden als auch die Sachverständigen für die PQFÜ und die überwachten Fahrlehrer können die neutrale Schlichtungs- und Beschwerdestelle im Streitfall anrufen und unentgeltlich mit der Aufklärung des strittigen Sachverhalts beauftragen. Die Entscheidungsinstanz stellt grundsätzlich die für Fahrschulüberwachung zuständige Erlaubnisbehörde dar. Durch die neutrale Schlichtungs- und Beschwerdestelle wird allerdings die Möglichkeit eröffnet, missverständliche Sachverhalte aufzuklären und die ordnungsgemäße Durch-führung eines Überwaschungsauftrags sowie die Entscheidungsgrundlage der Behörde – das jeweilige Überwachungsprotokoll – zu prüfen.

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns!